Unfallgutachten: Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen

Unfallgutachten: Warum ein professionelles Gutachten entscheidend ist: Ein Unfallgutachten hilft Ihnen, Schäden korrekt zu beziffern und Ihre Ansprüche durchzusetzen – unabhängig und zuverlässig. Es dokumentiert Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeugs. Besonders wichtig wird es bei Unklarheiten in der Schuldfrage oder Schäden über der Bagatellgrenze von 750 Euro

Unfallgutachten vom unabhängigen Sachverständigen

Nach einem Unfall haben Sie das Recht auf einen freien Gutachter Ihrer Wahl – die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers.

Schnell vor Ort

In der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – Mo–Sa 08:00–18:00 Uhr.

Meister-Expertise

Als Kfz-Mechaniker Meister erkennen wir auch versteckte Schäden.

Rechtssicher

Unser Gutachten ist Ihre rechtssichere Grundlage für die Schadensregulierung.

Was wir für Sie tun

  • Schadensdokumentation: Lückenlose Fotodokumentation und Reparaturkalkulation
  • Wertminderung: Ermittlung der merkantilen Wertminderung
  • Restwertermittlung: Professionell über Restwertbörsen
  • Fehlerspeicher-Auslesung: Elektronische Diagnose für versteckte Schäden

Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen – wir sind Ihr unabhängiger Berater!

Häufig gestellte Fragen

Wer trägt die Kosten für ein Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für das Gutachten. Sie haben das Recht auf einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl.

Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?

Ein Gutachten lohnt sich ab der sogenannten Bagatellgrenze von ca. 750 Euro. Unterhalb dieser Grenze erstellen wir alternativ eine kostengünstige Schadenprognose (Kurzgutachten).

Wie schnell können Sie vor Ort sein?

In der Regel sind wir innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – ob zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Erreichbar sind wir Montag bis Samstag von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Muss ich den Gutachter meiner Versicherung akzeptieren?

Nein! Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung dazu drängen, deren Gutachter zu akzeptieren.

Was passiert nach der Gutachtenerstellung?

Wir übermitteln das fertige Gutachten direkt an Ihre Versicherung, Ihren Anwalt oder Sie persönlich. Es dient als rechtssichere Grundlage für die Schadensregulierung und Ihre Ansprüche.

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