Unfallgutachten vom unabhängigen Sachverständigen
Nach einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht auf einen freien Gutachter Ihrer Wahl – die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers.
Schnell vor Ort
In der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – Mo–Sa 08:00–18:00 Uhr.
In dringenden Fällen nach telefonischer Vereinbarung.
Meister-Expertise
Objektiv, unabhängig und rechtskonform
Unser Gutachten ist Ihre rechtskonforme Grundlage für die Schadensregulierung.
Was wir für Sie tun
- Schadensdokumentation: Lückenlose Fotodokumentation und Reparaturkalkulation
- Wertminderung: Ermittlung der merkantilen Wertminderung und technische Wertminderung
- Restwertermittlung: Professionell über Restwertbörsen WinValue und Autoonline
- Fehlerspeicher-Auslesung: Elektronische Diagnose für versteckte Schäden
Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen – wir sind Ihr unabhängiger Berater!
Häufig gestellte Fragen
Wer trägt die Kosten für ein Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für das Gutachten. Sie haben das Recht auf einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?
Ein Gutachten lohnt sich ab der sogenannten Bagatellgrenze von ca. 500 – 1000 Euro. Unterhalb dieser Grenze erstellen wir alternativ eine kostengünstige Schadenprognose (Kurzgutachten).
Wie schnell können Sie vor Ort sein?
In der Regel sind wir innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – ob zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Erreichbar sind wir Montag bis Samstag von 08:00 bis 18:00 Uhr.
In dringenden Fällen nach telefonischer Absprache
Muss ich den Gutachter meiner Versicherung akzeptieren?
Nein! Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung dazu drängen, deren Gutachter zu akzeptieren. Lediglich bei Kaskoschäden hat die Versicherung das Recht einen eigenen Sachverständigen einzuschalten.
Was passiert nach der Gutachtenerstellung?
Wir übermitteln das fertige Gutachten direkt an Ihre Versicherung, Ihren Anwalt oder Sie persönlich. Es dient als rechtskonforme Grundlage für die Schadensregulierung und Ihre Ansprüche.
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